Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IR Media Ad GmbH und BB RADIO LänderwelleBerlin/ Brandenburg GmbH & Co. KG und der BB RADIO Lokalwellen Brandenburg GmbH & Co. KG
(im Folgenden BB RADIO genannt)
1. BB RADIO vermarktet im eigenen Namen und für eigene Rechnung Werbesendungen auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB, deren Geltung der Auftraggeber mit Erteilung des Auftrags anerkennt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt BB RADIO nicht an, es sei denn, BB RADIO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
2. Erfasst der Auftrag auch Internet-Werbemaßnahmen, so gelten diese AGB, soweit auf Internetwerbung anwendbar, entsprechend. Insbesondere gelten entsprechend Ziffer 1, Ziffer 3 bis 5, Ziffer 10 bis 24.
3. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme des Auftrags durch BB RADIO zustande, die nur wirksam ist, wenn sie in Textform erfolgt (einschließlich Telefax oder E-Mail, wobei eine elektronische Signatur nicht erforderlich ist, im Folgenden "Textform"). BB RADIO ist berechtigt, Aufträge nationaler Werbekunden an die entsprechenden nationalen Vermarkter weiterzuleiten.
4. BB RADIO trägt dafür Sorge, dass sämtliche werblichen Inhalte entsprechend den geltenden rechtlichen Bestimmungen als solche gekennzeichnet werden. BB RADIO behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt der Werbung gegen rechtliche Bestimmungen, die ZAW-Werberichtlinien, behördliche Vorgaben oder gegen die Interessen von BB RADIO verstößt. Dies gilt entsprechend für die Stornierung bereits rechtsverbindlich geschlossener Werbeaufträge. Bei rechtsverbindlich geschlossenen
Werbeverträgen behält sich BB RADIO ferner vor, diese wegen der Herkunft, des Inhalts oder der Form, häufiger Wiederholungen oder der technischen Qualität des Werbematerials sowie insbesondere aus programmlichen Gründen zu stornieren. Programmlicher Grund können auch negative Reaktionen von Zuhörern, Wettbewerbern oder Behörden oder die Abmahnung der Werbesendung sein. Die Gründe für die Ablehnung einer Ausstrahlung werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit sie noch nicht durch Ausstrahlungen des Werbematerials verbraucht sind. Hinsichtlich der Behandlung von Rabatten gilt Ziffer 14. Darüber hinaus können gegenüber BB RADIO keine Ansprüche geltend gemacht werden.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen und die sendefähigen Werbematerialien bis 14 Tage vor dem jeweiligen Ausstrahlungstermin an BB RADIO zu liefern. Liefert der Auftraggeber später, kann BB RADIO die termingerechte Ausstrahlung nicht gewährleisten. BB RADIO ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Unterlagen und Werbematerialien auf Verwendbarkeit/Sendetauglichkeit zu überprüfen und Veränderungen vorzunehmen, soweit dies zur Anpassung an die Sendenorm erforderlich ist. Überprüft BB RADIO die Unterlagen/ Werbematerialien und stellt dabei deren Unbrauchbarkeit fest, so wird BB RADIO den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. BB RADIO ist berechtigt, eingesandte Werbespots in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
6. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil der Auftraggeber Unterlagen, Texte, Sendekopien oder sonstige für die Ausstrahlung notwendige Werbematerialien verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet BB RADIO zur Verfügung gestellt hat, so bleibt der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch von BB RADIO unberührt. Ein Recht zur kostenfreien Ersatzausstrahlung besteht für den Auftraggeber nicht. Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenem Text liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auftraggeber.
7. Die vereinbarten Sendezeiten sind Circazeiten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Sendestunde oder in bestimmter Reihenfolge kann nicht gegeben werden – es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart. BB RADIO wird sich bemühen, Wünschen des Auftraggebers nach Konkurrenzausschluss Rechnung zu tragen.
8. Fällt eine Werbesendung wegen programmtechnischer Störungen, höherer Gewalt oder sonstiger von BB RADIO nicht zu vertretender Umstände aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich hierbei lediglich um eine unwesentliche zeitliche Verschiebung.
9. Findet die Ausstrahlung eines Werbespots nicht ordnungsgemäß statt, ohne dass dies auf den Auftraggeber zurückzuführen wäre, und wird dadurch die Werbewirkung nicht unerheblich beeinträchtigt, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Ersatzausstrahlung, sofern er BB RADIO die nicht ordnungsgemäße Ausstrahlung innerhalb von zwei Wochen schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel anzeigt.
10. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er sämtliche zur Verwertung der gelieferten Werbematerialien im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte geistigen Eigentums innehat und hierüber verfügen kann. Er gewährleistet, dass durch die Ausstrahlung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt BB RADIO von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, BB RADIO die für die Abrechnung mit der GEMA/GVL notwendigen Angaben vorab mitzuteilen. Fehlen die GEMA-/GVL-Angaben, geht BB RADIO davon aus, dass der Werbespot keine GEMA-/GVL-pflichtigen Bestandteile enthält. Der Auftraggeber räumt BB RADIO alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
11. Umfasst der Auftrag (auch) die Beteiligung von BB RADIO an einer Veranstaltung des Auftraggebers, so bleibt der Auftraggeber als Veranstalter voll verantwortlich. Dies umfasst beispielsweise, dass der Auftraggeber für etwaige behördliche Genehmigungen, die Anzeige und Abführung von GEMA-/GVLGebühren etc. Sorge trägt.
12. BB RADIO haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BB RADIO nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden bis zu einer Höhe des Dreifachen des Mindestauftragswertes. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Haftung für Leib und Leben sowie für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
13. Aufträge werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, entsprechend der zum Zeitpunkt der Ausstrahlung gültigen Preisliste von BB RADIO abgewickelt. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge, mindestens aber auf Basis der gebuchten Spotlänge. Tarifänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderungen vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch BB RADIO gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderungen schriftlich mitzuteilen.
14. Auf die jeweils gültigen Preise werden Nachlässe laut Rabattstaffel bei Rechnungslegung gemäß dem vereinbarten Auftragsvolumen gewährt. Spätestens am Ende des Kalenderjahres werden gewährte Nachlässe laut effektiv erreichter Rabattstaffel überprüft und nachvergütet bzw. nachberechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern eine entsprechende Organschaft glaubhaft nachgewiesen wird. Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit BB RADIO durchgeführt.
15. Von BB RADIO anerkannte Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers.
16. Rechnungen werden als Sammelrechnung pro Monat nach der ersten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung für Paketvereinbarungen wird gesondert vereinbart. Die Rechnungen von BB RADIO gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von zehn Tagen nach Zugang schriftlich widersprochen hat. Die Rechnungen werden 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
17. BB RADIO kann nach eigenem Ermessen Vorauszahlung verlangen. BB RADIO wird bei der Entscheidung die berechtigten Belange des Auftraggebers berücksichtigen. Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (beispielsweise bei Zahlungsverzug, bei mangelnder Kreditwürdigkeit, bei Aufnahme in ein Schuldnerverzeichnis oder bei Bestätigung der Zahlungsunfähigkeit von dritter Seite) behält sich BB RADIO das Recht vor, auch nach der ersten Ausstrahlung die Ausstrahlung weiterer Werbespots von der Vorauszahlung der für den gesamten Auftrag vereinbarten Vergütung abhängig zu machen und die Ausstrahlung bis zur Vorauszahlung zurückzuhalten. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach und finden daher die nachfolgenden Ausstrahlungen nicht oder verspätet statt, so kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche, insbesondere keine Schadensersatzansprüche, gegen BB RADIO herleiten. BB RADIO wird die ihr durch die Rückstellung entstandenen Schäden dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
18. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann BB RADIO Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.
19. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht nicht. Über etwaige Gesuche des Auftraggebers kann BB RADIO frei entscheiden. Bittet der Auftraggeber weniger als vier Wochen vor der (Erst-)Ausstrahlung um Stornierung des Auftrags, so wird – falls BB RADIO der Bitte nachgibt – eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Bruttoauftragswertes fällig.
20. Wünscht der Auftraggeber – unabhängig von einem Rücktritt von dem Auftrag –, dass die Ausstrahlung eines Werbespots unterbleibt, so wird BB RADIO, soweit dies noch möglich ist, diesem Wunsch Folge leisten. Der Anspruch von BB RADIO auf Zahlung des vereinbarten Preises bleibt davon unberührt, es sei denn, BB RADIO konnte den frei gewordenen Sendeplatz anderweitig vergeben. In diesem Fall hat der Auftraggeber nur eine etwaige Preisdifferenz zu tragen.
21. BB RADIO wird die überlassenen Daten, Manuskripte und Tonträger des Auftraggebers bis zu drei Monate nach Beendigung des Auftrags aufbewahren. Für sonstige Unterlagen gilt diese Aufbewahrungsfrist nur, wenn der Auftraggeber dies bei deren Übersendung ausdrücklich schriftlich verlangt hat, anderenfalls trifft BB RADIO insoweit keine Aufbewahrungspflicht. Auf Wunsch des Auftraggebers, innerhalb der Dreimonatsfrist, wird BB RADIO die aufbewahrten Daten, Manuskripte, Tonträger sowie gegebenenfalls sonstigen Unterlagen dem Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr zusenden. Äußert sich der Auftraggeber bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist nicht, so ist BB RADIO berechtigt, die aufbewahrten Daten, Manuskripte, Tonträger und gegebenenfalls sonstigen Unterlagen zu vernichten.
22. Auf eine Werbeeinschaltung bei BB RADIO darf in anderen Werbemitteln nur dann Bezug genommen werden, wenn dabei klargestellt wird, dass es sich bei der Werbeeinschaltung nicht um eine Ausstrahlung im allgemeinen Hörfunkprogramm, sondern um eine Ausstrahlung im Werbehörfunk handelt. Formulierungen, die die Werbesendungen mit dem ausstrahlenden Sender in Verbindung bringen, sind nicht gestattet.
23. Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses.
24. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Potsdam. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: August 2010